Bleiben Urlauber auf Kosten einer abgebrochenen Reise im Insolvenz Fall von Thomas Cook sitzen?
Bleiben Urlauber auf Kosten einer abgebrochenen Reise im Insolvenz Fall von Thomas Cook sitzen?
Hier tritt ein Verischerungsfall ein. Pauschalreisende, die zum Beispiel zehn Tage Urlaub gebucht haben, aber nach fünf Tagen schon wieder nach Hause zurückkehren müssen, bekommen die Hälfte der Kosten erstattet. Herangezogen für eine Erstattung werden immer die Gesamtkosten des Urlaubs.
Urlauber sollten sich nicht damit vertrösten lassen, dass Hin- und Rückflüge übernommen worden seien und deshalb nur die Hälfte der Hoteltage erstattet wird. Das sei nicht zutreffend, erklärte Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/thomas-cook-117.html